.RECHT
(Graffiti Rechtslage)
Viele Sprüher sind sich
der rechtlichen Folgen ihrer Tat nicht bewusst oder wollen davon nichts
wissen.
Viele Eltern von Sprühern haben Angst vor hohen Strafen für
ihre Kinder.
Einige Saubermänner fordern härtere Strafen für Vandalen,
einige Ermittler scheinen Graffiti als terroristischen Anschlag auf
den Rechtsstaat zu sehen, und viele, vor allem soziale Organisationen,
fordern eine angemessenere Umgangsweise vor allem mit den zumeist sehr
jungen Tätern. Der folgende Text richtet sich vor allem an Laien
und soll diesen einen Kurzen Überblick über die rechtliche
Lage in Sachen Graffiti geben.
Achtung! Dies ist keine
Rechtsberatung. Wir können keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Zu diesem Zweck solltet ihr einen spezialisierten Anwalt befragen.
Wenn es gegen einen Sprayer zu einem Gerichtsverfahren kommt, so teilt
sich dieses meist in zwei Teile.
1.Strafverfahren
Sachbeschädigung oder Verunstaltung , dass ist die Kernfrage auf
im wesentlichen alle strafrechtlichen Diskussionen bzw. Gerichtsverfahren
in Zusammenhang mit Graffitkunst hinauslaufen. Anlass dieser Fragen
ist die Definition des Tatbestands der Sachbeschädigung im Gesetzestext
Deutschlands als `Veränderung oder Beschädigung der Grundsubstanz
privaten oder öffentlichen Eigentums`. Der Schadensträger
muss also in jedem Fall nachweisen das die Grundsubstanz des besprühten
Gegenstandes angegriffen ist. Da das aber in den meistens nicht der
Fall ist dürften die Graffitikünstler eigentlich nicht strafrechtlich
verfolgt werden.
Auf politischer Ebene haben einige Parteien das als Anlass gesehen den
entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch um den Umstand der Verunstaltung
der nicht bloß die Zerstörung der Substanz sondern auch die
Veränderung des Aussehens eines fremden Gegenstandes strafbar macht,
zu erweitern.
Das hätte aber zur Folge das der äußere Zustand als
innerer wert eines Gegenstandes mit definiert werden müsste, was
derzeit nicht so ist. Eine Änderung des Gesetzestext würde
allerdings auch die Unsinnigsten Anklagen möglich machen.
Vor den meisten Gerichten jedoch ist der Umstand der Verunstaltung jedoch
weitgehend akzeptiert, so das jeder Sprayer der nachweislich einen Gegenstand
verunstaltet hat in einem Strafverfahren auch Bestrafung zu rechnen
hat. Aber auch äußerliche Bedingungen abgesehen von inneren
Zusammenhängen im Gesetzestext beeinflussen den Ausgang eines Strafprozesses.
So wird in einigen Gerichten Graffiti grundsätzlich als Sachbeschädigung
gesehen Das kann von Stadt zu Stadt variieren. In Bayern z.B. oder hier
in NRW in Düsseldorf wird Graffiti in den meisten Fällen als
Sachbeschädigung verurteilt.
2.Zivilrechtliche Verfahren
Das Zivilrechtliche Verfahren folgt meistens dem Strafrechtlichen, wenn
dem Angeklagtem dort seine Verunstaltung nachgewiesen werden konnte.
Im Zivilrechtlichen Verfahren fordert der geschädigte Eigentümer
seine Reinigungskosten wieder zurück. Hier kommen die eigentlichen
Strafen in Form von Rechnungen auf den Künstler zu, denn die Kosten
für eine Reinigung sind nicht gering. Meistens werden aber trotzdem
noch überhöhte Forderungen gestellt so dass es sich auf jeden
Fall lohnt mal nachzurechnen. Wegen einiger Erfahrung mit Graffiti,
verbesserten Reinigungsmethoden usw. sind die Summen in den letzten
Jahren gesunken. Es kann nicht mehr wahrlos Abgezogen werden. Für
einige Objekte gibt es inzwischen realistische Standartquadratmeterpreise.
Insgesamt sind die Preise jedoch so hoch das es die meist nicht sehr
reichen Künstler hart treffen.
3. Strafverfahren
Es sollte jeder Sprüher der in ein Verfahren gerät immer auf
der hut sein, vor teilweise übereifrige Ermittlungsmethoden der
Polizei wie willkürlichen Hausdurchsuchungen, und bei Aussagen
und Strafverfahren, wo nicht selten versucht wird Unerfahrenheit junger
Leute auszunutzen oder sie und ihre Eltern unter Druck zu setzen.
Gerade als Beschuldigter ist man in diesem Land rechtlich geschützt!
Fazit
Niemand soll glauben dass die Strafen bei Graffiti zu gering sind, die
bestehenden Gesetze reichen völlig aus.
Jede(r) Sprayer sollte sich über Schaden den er anrichtet bewusst
sein, und es sich genau überlegen ob er, weil es
Gerade Mode ist etwas besprühen geht. Außerdem sollten Städte
und Kommunen genügend Legale Flächen zur Verfügung stellen
damit sich Künstler hier Austauschen können.
P.S. Das Phänomen Graffiti
hat im bereich der Verfolgung zu viel Konfusion und teilweise lustigen
aber auch unlustigen Ermittlungsmethoden paradoxen Urteilen oder Anklagen
und öffentlichen Diskussionen geführt. Wen es interessiert
der schaue z.B. www.hiphop-hamburg.de.
|